Fragen zur Pflege
In der Regel können wir die Pflege innerhalb eines Tages übernehmen. Im Ausnahmefall, wenn z.B. die Klinikentlassung unvorhergesehen war, geht es auch innerhalb weniger Stunden. Sie erreichen uns 24 Stunden über unsere Telefonnummer 02336 / 49 59 330 und haben dann sofort Kontakt zu einer Pflegefachkraft.
Die Pflegeversicherung verlangt regelmäßige Überprüfungen der pflegerischen Versorgung (§ 37.3, SGB XI). Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegegrad I haben Sie einen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Bei Pflegegrad II und III muss dies alle 6 Monate und bei Pflegegrad IV und V alle 3 Monate geschehen, sonst droht Ihnen eine Leistungskürzung oder sogar deren Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Dieser Beratungsbesuch wird von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Die Einsatzkosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.
Ja, wir sind über unsere Verträge bei allen deutschen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
Alle Privatversicherten sind in der privaten Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beantragung des Pflegegrads und der pflegerischen Versorgung funktioniert wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unsere Vergütungssätze sind übrigens für Privatversicherte genauso hoch wie für gesetzlich Versicherte!
Oft ist es sinnvoll, wenn wir die Möglichkeit haben, mit einem Schlüssel in Ihre Wohnung / Ihr Haus zu kommen. So können wir Ihnen sicher helfen, wenn Sie gestürzt sind oder etwas anderes geschehen ist. Das gilt erst recht, wenn Sie nicht aus eigner Kraft zur Haustür gelangen können. Wir protokollieren genau, welche Schlüssel Sie uns übergeben haben und bewahren diese zuverlässig und sicher verschlossen auf. Alle Schlüssel werden außerdem von uns anonymisiert. Für den Fall eines Diebstahls oder Verlusts sind Ihre Schlüssel über uns versichert. Selbstverständlich erhalten Sie bei Beendigung der Pflege alle Schlüssel zurück.
Wir möchten für alle unsere Kunden genügend Zeit haben und unsere Pflegekräfte sollen nicht abgehetzt bei Ihnen erscheinen. Daher kann es schon mal eine kleine Verzögerung geben. Das gilt auch, wenn ein plötzlicher Wintereinbruch die Straßenverhältnisse verändert. Sie dürfen aber sicher sein, dass wir immer und bei jedem Wetter zu Ihnen kommen. Bitte gestehen Sie uns bei den vereinbarten Einsätzen einen Spielraum von +/- 15 Minuten zu. Sollte trotzdem mal etwas dazwischen kommen (Verkehrsunfall, Notfall, etc.) werden wir Sie telefonisch informieren.
Wenn wir Sie bei der Vorbereitung und/ oder der Einnahme von Medikamenten unterstützen, sorgen wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und der Apotheke, für die Beschaffung Ihrer Medikamente. So werden Engpässe vermieden und Sie erhalten immer rechtzeitig die ärztlich verordneten Medikamente.
Wir kochen zwar nicht selbst, aber wir arbeiten eng mit einem regionalen Menüservice zusammen. Da wissen wir, dass das Essen auch schmeckt. Sie können auf Wunsch das Essen unverbindlich probieren. An dieser Zusammenarbeit verdienen wir kein Geld.
Meist müssen Pflegehilfsmittel vom Arzt rezeptiert werden, z.B. eine Wechseldruckmatratze. Andere Hilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt, z.B. ein Toilettenstuhl. Wir beraten Sie bei der Auswahl der notwendigen Hilfsmittel und unterstützen Sie bei deren Beantragung. Wir besorgen Ihnen dann alle genehmigten Hilfsmittel in kürzester Zeit. Dazu arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt, unseren Sanitätshäusern und den Krankenkassen zusammen.
Wir bieten Ihnen diese Leistung gerne auch unabhängig von Pflege an. Meist ist es aber für Sie sinnvoll, wenn auch ein Pflegegrad besteht. Wir beraten Sie gerne, ob das für Sie in Frage kommt. Selbstverständlich können wir auch im Rahmen der Familienpflege für Sie arbeiten. Diese Leistung bezahlt die Krankenkasse z.B., wenn die Mutter durch Krankheit/ Entbindung ausfällt.
Wir geben uns große Mühe, uns auf jeden Menschen persönlich einzustellen. Aber manchmal können Sie sie/ihn einfach nicht leiden, ohne dass ein Fehler passiert ist. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie uns einfach anrufen. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Pflege die Chemie eine große Rolle spielt und werden versuchen, darauf Rücksicht zu nehmen. In der Regel können wir gewährleisten, dass sie auf Wunsch nur von unseren weiblichen Mitarbeiterinnen versorgt werden.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, beraten wir Sie gerne, wie Sie rechtlich dagegen vorgehen können. Bei der Begutachtung ist übrigens immer eine Pflegefachkraft von uns vor Ort. So können wir dem Medizinischen Dienst viele fachlichen Fragen im Sinne des Pflegebedürftigen beantworten. Nach unserer Erfahrung erfolgt die Pflegeeinstufung meist sehr korrekt. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir im Falle einer endgültigen Ablehnung eines Pflegegrades die bisher entstandenen Kosten privat berechnen müssen.
Die soziale Pflegeversicherung ist –anders als z.B. die Krankenversicherung- nicht als „Vollkasko“- Versicherung angelegt, die alle Kosten deckt. Je nach Pflegegrad steht ein bestimmtes Budget zur Verfügung, für das Sie unsere Leistung „einkaufen“ können. Oft ist damit aber nicht alles abgedeckt, was der Pflegebedürftige benötigt. Wir informieren Sie ganz genau darüber, was der Pflegebedürftige braucht, und wie viel davon durch die Leistung der Pflegeversicherung abgedeckt werden kann. Sie erfahren vor Beginn der Versorgung genau, welche Kosten Sie evtl. selbst tragen müssen; meistens ist das viel weniger, als etwa bei der stationären Pflege nötig wäre. Und: die Entscheidung, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, treffen Sie!
Selbstverständlich können wir das. Dies kann im Rahmen der regelmäßigen Beratungsbesuche n. § 37.3 der Pflegeversicherung geschehen oder auch unabhängig davon. Rufen Sie einfach an; wir vereinbaren dann gemeinsam, wie wir Ihnen helfen können.
Für den Ersatz von Pflegepersonen wegen Urlaub, Krankheit etc. stehen jedem Pflegebedürftigen Leistungen bis zu 1.550 € (Verhinderungspflege) im Jahr zu. Diese Leistung können Sie auch stundenweise nutzen, z.B. um mal in Ruhe einkaufen zu gehen oder Freunde zu treffen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und stehen für Sie zur Verfügung.
In Ihrem Pflegevertrag vereinbaren wir mit Ihnen eine beiderseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wenn Sie - was wir hoffentlich nicht erleben werden- mit uns so unzufrieden sind, dass wir nicht mehr kommen sollen, werden wir aber nicht auf einer Frist bestehen.
Wenn es sich um einen pflegerischen Notfall handelt, rufen Sie bitte einfach unsere 24 Stunden Rufbereitschaft an. Wir klären dann mit Ihnen, was zu tun ist. Bei medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot etc.) sollten Sie allerdings sofort den Notarzt verständigen. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie uns an und wir veranlassen alle notwendigen Schritte.
Die Leistungen der Pflegeversicherung können als Kombinationsleistung beansprucht werden. So können Sie einen Teil für unsere Leistung nutzen und einen anderen Teil z.B. für die Tagespflegeeinrichtung nutzen oder als Pflegegeld ausgezahlt bekommen.
Kein Problem, rufen Sie uns gerne an, am besten tagsüber zwischen 08:00 und 14:00 Uhr. Wir helfen Ihnen gerne weiter.